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Überprüfung der Mietzinse

Allgemein

  • werden nicht von Amtes wegen überprüft; Mieter muss tätig werden
  • erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er
    • bei Neuvermietung den Anfangsmietzins anfechten
    • eine Mietzinserhöhung des Vermieters anfechten
    • ein Herabsetzungsbegehren stellen

Anfechtung Anfangsmietzins bei Neuvermietung

vgl. www.anfangsmietzins.ch

Mietzinserhöhung während laufendem Mietverhältnis

vgl. www.mietzinserhoehung.ch

Mietzinsherabsetzung (während laufendem Mietverhältnis); OR 270a Abs. 1

vgl. www.mietzinsreduktion.ch

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