Überprüfung der Mietzinse
Allgemein
- werden nicht von Amtes wegen überprüft; Mieter muss tätig werden
- erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er
- bei Neuvermietung den Anfangsmietzins anfechten
- eine Mietzinserhöhung des Vermieters anfechten
- ein Herabsetzungsbegehren stellen
Anfechtung Anfangsmietzins bei Neuvermietung
Mietzinserhöhung während laufendem Mietverhältnis
Mietzinsherabsetzung (während laufendem Mietverhältnis); OR 270a Abs. 1







