Anpassungsgründe
absolute Anpassungsgründe
- Zulässiger Ertrag aus der Mietsache (OR 269)
- Kostendeckende Bruttorendite
- Orts- und Quartierüblichkeit (vgl. VMWG 11 Abs. 1)
Relative Kriterien
- Veränderung Hypothekarzinsfuss resp. Referenzzinssatz
- Teuerungsausgleich auf dem risikotragenden Kapital
- allgemeine Kostensteigerungen
- vom Vermieter erbrachte Mehrleistungen







